Designs

Designschutz wird immer wichtiger

Das Design von Gebrauchsgegenständen lässt sich durch sogenannte Geschmacksmuster schützen, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung der ästhetischen Gestaltungsform verleiht.

Wie wir Sie unterstützen:

  • Beratung zur Schutzstrategie Ihres Designs
  • Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Musters oder eines Modells
  • Deutsche, europäische und internationale Anmelde- bzw.  Hinterlegungsverfahren
  • Beratung und Vertragsgestaltung zur Nutzungsübertragung von Geschmacksmusterrechten

Unsere Leistungsbereiche

MARKEN

PATENTE

DR. ROTH Patentanwaltskanzlei

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Mobil +49 (0) 151 173 963 19

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